|
Herkunftsbezeichnungen australischer Weine
Es gibt in Down Under keine Herkunftsbezeichnungen,
die qualitativ höher- oder tieferrangig sind (wie etwa in Italien).
Das Anbaugebiet hat hier also nichts mit der (durchschnittlichen)
Weinqualität zu tun.
Seit 1987 ist in Australien ein gesetzgeberisches
Rahmenwerk mit den Hauptkomponenten eines Appellationssystems im
Bundesrecht verankert. Es wird von der amtlichen Wine and Brandy
Corporation überwacht. Das australische Weingesetz schreibt vor,
dass ein Wein mindestens zu 85% aus dem auf dem Etikett angegebenen
Anbaugebiet stammen muss.
|