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Qualitäten
Die amtliche Qualitätsprüfung
deutscher Weine
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Während in den
romanischen Ländern die Qualität weitgehend mit der
Herkunft (geborene Qualität) begründet wird, gilt
in Deutschland die amtlich geprüfte Qualität (Qualität
im Glas). Die Qualitätsnormen sind weitgehend einheitlich
festgelegt. Kernstücke des deutschen Weinrechts sind die
Gruppeneinteilung der Weine in Güteklassen und Qualitätsstufen
sowie die amtliche Qualitätsprüfung.
Das
heisst, dass ein Wein unabhängig von der Weinlage, in der
er gewachsen ist, nach sachverständiger Prüfung hinsichtlich
der Qualität eingestuft wird. Jeder Winzer und Weinmacher
hat es damit selbst in der Hand, aus dem Ausgangsmaterial bestimmte
Qualitäten zu erzeugen. |
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Seit
1971 wird jeder deutsche Qualitätswein amtlich chemisch analysiert
und durch eine Verkostungskommission sensorisch überprüft.
Die Prüfungsnummer (A.P.- Nr.) muss auf dem Weinetikett angegeben
sein.
Durch
das Weingesetz von 1971 wurde der wichtige Stützpfeiler aller
Qualitätsbestrebungen, die amtliche Qualitätsprüfung,
in Deutschland eingeführt. Das dreistufige System der Qualitätsprüfung
sichert eine Mindestqualität innerhalb der einzelnen Güteklassen
und Unterteilungen mit Hilfe von Kontrollmechanismen (Herbstbuch,
Kellerbuchführung) des Weingesetzes und durch die Prüfung
des abgefüllten Erzeugnisses. Die amtliche Qualitätsprüfung
ist ein Hoheitsrecht, das die Bundesregierung an die Länder delegiert
hat.
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Die Lese- und Reifeprüfung
in Zusammenhang mit der Herbstordnung legt fest, wie die Ernte zu
erfassen ist. Die Führung des Herbstbuches zwingt den Winzer
zur täglichen Ernteerfassung und zur Dokumentation einer Reihe
von qualitätsrelevanten Faktoren, wie Erntedatum, geographische
Herkunft, Rebsorte, Mostgewicht und Erntemenge. Das Herbstbuch findet
seine Ergänzung im Kellerbuch, das unter anderem Bestandsveränderungen
z. B. Zukauf dokumentiert. Nach der Abfüllung erfolgt die Analysenprüfung.
Wein, der die erforderlichen Bedingungen erfüllt, wird in einem
anerkannten Weinlabor untersucht. Der Befund enthält alle wichtigen
Daten über den betreffenden Wein wie Gesamtalkohol, vorhandener
Alkohol, Gesamtextrakt, zuckerfreier Extrakt, Gesamtzucker vor und
nach der Inversion, Gesamtsäure, freie und gesamte schweflige
Säure usw. |
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Das Ergebnis der Analyse
dient als Steckbrief und muss den gesetzlichen Rahmenbedingungen
entsprechen. Die Analysenprüfung stellt vorerst sicher,
dass das Erzeugnis genusstauglich ist und bestimmten Mindestanforderungen
entspricht. Bei der Analysenprüfung können eventuelle
grobe Manipulationen am Produkt festgestellt werden. Die Prüfung
dient in erster Linie dazu, die Einhaltung festgelegter Grenzwerte
einzelner Inhaltsstoffe zu garantieren.
Zusammen
mit dem Analysebefund (Zeugnis) wird ein Antrag mit weiteren
Angaben und drei Musterflaschen der gleichen Abfüllung
bei der Prüfbehörde eingereicht.
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