Einleitung  I  Qualitäten  I  Rebsorten  I   Anbaugebiete
  Qualitäten

Qualitäts- und Prädikatsstufen
deutscher Weine
 
 

 
Die Prädikate in aufsteigender Reihenfolge:

a) Kabinett: Feine, leichte Weine aus reifen Trauben mit geringem Alkoholgehalt.
b) Spätlese: Reife, elegante Weine mit feiner Frucht, die frühestens sieben Tage nach Beginn der allgemeinen Weinlese geerntet werden.
 
 
c) Auslese: Edle Weine aus vollreifen Trauben, unreife Beeren werden oft ausgesondert. Manchmal mit Anteilen von Edelfäule.
d) Beerenauslese: Volle, fruchtige Weine aus überreifen, edelfaulen Beeren sind bereits Raritäten, da oft der Botrytispilz (Edelfäule) mit zur Qualität beiträgt. Solche Weine können nicht in jedem Weinjahrgang geerntet werden. Beerenauslesen sind meist über Jahrzehnte lagerfähig.
e) Trockenbeerenauslese: Aus rosinenartig eingeschrumpften, edelfaulen Beeren ist die Trockenbeerenauslese die Krone der Qualitätspyramide. Oft mit fantastischer Konzentration von Säure, Süsse, Aromen und übrigem Extrakt. Sie ist von extremer Alterungsfähigkeit über viele Jahrzehnte.
f) Eiswein: Eine Spezialität aus Trauben, bei denen das Mindestmostgewicht der Beerenauslese erreicht wurde und die in gefrorenem Zustand (unter minus 7 Grad Celsius) gelesen und gefroren gekeltert (gepresst) werden. So funktioniert es: Gefroren in den Beeren ist fast nur das Wasser, nicht der Extrakt (Zucker, Säuren, Aromastoffe, Mineralstoffe, etc.). Beim Pressen wird das gefrorene Wasser vom extraktreichen Most getrennt; es bleibt als Eis zusammen mit Schalen und Kernen in der Presse zurück. Der Pressmost ist hoch konzentriert.
 

Geschmacksrichtungen bei deutschem Wein


Man unterscheidet nach dem deutschen Weinrecht vier Geschmacksrichtungen, die den Süßegrad des Weines ausdrücken:

1.
Trocken ist die Bezeichnung für Weine, die fast ganz oder völlig durchgegoren sind, das heisst für Weine mit einem Restzuckergehalt (natürliche Restsüße, die nach der Gärung übriggeblieben ist) bis höchstens 4 Gramm im Liter. Der Gesetzgeber erlaubt einen Restzuckergehalt bis 9 Gramm, wenn der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt höchstens 2 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt (Formel: Säure + 2 bis zur Höchstgrenze 9). Ein trockener Wein ist nicht gleichbedeutend mit sauer. Er enthält eben nur wenig unvergorenen Zucker. Allerdings schmeckt man bei trockenen Weinen eine höhere Säure eher.
2.
Halbtrocken sind Weine, die bis 12 Gramm Restzucker je Liter aufweisen, bzw.bis 18g/l, wenn dabei der Restzuckergehalt den Säuregehalt nicht mehr als 10g übersteigt. (Formel: Säure + 10 bis zur Höchstgrenze 18).
3.
Lieblich sind Weine, die einen Restzuckergehalt aufweisen, der die für
halbtrocken festgelegten Werte übersteigt, aber höchstens 45 g/l erreicht.
4.
Süss - diese Angabe ist ab 45 g/l Restzucker zulässig.

 
Vorherige Seite
 
I   Wir über uns  I      Anzeigen schalten   I   Sitemap   I