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1935 führte das INAO ein neues Klassifikationssystem
für das Burgund ein, das noch heute gültig ist. Die AOC-Gebiete
des Burgund sind darin in drei Kategorien unterteilt. Je enger dabei
das Herkunftsgebiet umrissen ist, desto höher ist die durchschnittliche
Qualität der Weine:
1. Zur Zeit existieren 22 Appellationen
für Regionalweine. Regionalweine dürfen in ganz Burgund hergestellt
werden. Bourgogne blanc (weiß) oder rouge (rot), Bourgogne Aligoté,
Bourgogne passe-tout-grains und Crémant de Bourgogne.
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2. Es gibt derzeit 42 Village-Appelationen bzw. Appelationen für Bezirksweine.
Diese Weine dürfen nur in den jeweiligen Unterbezirken produziert
werden. Beispiele: Chablis, Côte de Beaune-Villages.
3. 33 Grand Cru-Appelationen. Sie
werden allein unter dem Namen des Weinbergs, der eine eigene Appellation
hat, verkauft. Beispiele: Corton-Charlemagne, Charmes-Chambertain,
Grand Cru Chablis.
Das Beaujolais
In die allgemein geltenden A.O.C.-Richtlinien
des Burgund-Bereiches Beaujolais wurden auf Betreiben der Weinbauregion
zusätzlich Degustation und Analyse der Weine vor der Vermarktung
aufgenommen. Zehn Spitzenlagen im Beaujolais hat das französische
Weinamt in die Kategorie Cru du Beaujolais aufgenommen. Diese Weine
entsprechen anspruchsvollen Qualitätskriterien und tragen den Namen
der jeweiligen Cru-Lage auf ihrem Etikett.
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