Mögliche Neuerungen im österreichischen Weingesetz

Wahrscheinlich kommt es zu Neuerungen im österreichischen Weingesetz. Auf Ebene der bisherigen Weinbaugebiete könnten zukünftig folgende Qualitätsweine existieren:

Qualitätswein auf Bundesländerebene

(Niederösterreich & Burgenland)

Wird nach den derzeit im Weingesetz vorgesehenen Kriterien produziert. Dementsprechend lautet die Bezeichnung "Qualitätswein" (bzw. die Prädikate), wobei als Herkunft der Name des Bundeslandes anzugeben ist. Die Angabe kleinerer Herkünfte wie Großlage oder Riede könnte möglich sein.

Qualitätswein auf Ebene des Anbaugebietes

Qualitätswein

Die Produktionskriterien sind vom Regionalen Komitee festzulegen (gleich oder strenger als der Rahmen im Weingesetz). Die Bezeichnung lautet "Qualitätswein" (bzw. die Prädikate), wobei als Herkunft der Name des Anbaugebietes anzugeben ist. Die Angabe kleinerer Herkünfte wie Gemeinde oder Riede ist möglich und fällt in den Entscheidungsbereich des Regionalen Komitees.

DAC

Die Produktionskriterien sind vom Regionalen Komitee festzulegen (gleich oder strenger als der Rahmen im Weingesetz). Die Bezeichnung lautet "DAC" oder "Districtus Austria Controllatus" und ist gemeinsam mit dem Namen des Anbaugebietes anzugeben. Die Angabe kleinerer Herkünfte wie Gemeinde oder Riede ist möglich und fällt in den Entscheidungsbereich des Regionalen Komitees. Es sind die Prädikatsabstufungen (Q, Kabinett, Spätlese, ... TBA) nicht mehr möglich, jedoch kann ein bestimmtes Prädikat als Gebietstyp festgelegt werden.