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Vor der Gärung werden häufig noch weitere kellertechnische Behandlungen
durchgeführt. Dazugehört zum Beispiel die Bentonitbehandlung, mit
der man Eiweißtrübungen im Wein vorbeugt. In Weinjahrgängen mit
zu hohen Säurewerten dürfen die Winzer in einigen Ländern Moste
oder Wein mittels kohlesauren Kalks behandeln und entsäuern. In
warmen Anbaugebieten, z. B. in Australien, Südafrika und Kalifornien,
darf Säure zugesetzt werden.
DIE ANREICHERUNG. Bei deutschem Tafel- und Qualitätswein bestimmter
Anbaugebiete ist eine Zuckerung des Mostes zulässig. In vielen Weinbauländern
bedient man sich dieser Methode der Anreicherung, auch Chaptalisation
genannt. Durch Zugabe von Zucker erreicht man eine höhere Alkoholausbeute.
Das EU-Recht erlaubt hierzu
- die Zugabe von Saccharose (Industriezucker)
- die Zugabe von konzentriertem
Traubenmost
- die Zugabe von rektifiziertem
Traubenmostkonzentrat (RTK)
- oder die teilweise Konzentrierung
der Moste durch Wasserentzug.
Dabei müssen bestimmte analytische
Grenzwerte berücksichtigt werden. Der Höhe des Zusatzes und den
damit verbundenen Alkohol-Volumenänderungen sind strenge Grenzen
gesetzt. Das deutsche Weingesetz schränkt die EU-rechtlichen Möglichkeiten
im Gegensatz zu anderen Anbauländern drastisch ein: die Anreicherung
ist bei Qualitätsweinen mit Prädikat ausnahmslos verboten.
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