Wahrscheinlich kommt es zu Neuerungen im österreichischen Weingesetz.
Auf Ebene der bisherigen Weinbaugebiete könnten zukünftig folgende
Qualitätsweine existieren:
1. Qualitätswein auf Bundesländerebene (Niederösterreich &
Burgenland):
Wird nach den derzeit im Weingesetz vorgesehenen Kriterien produziert.
Dementsprechend lautet die Bezeichnung "Qualitätswein" (bzw. die Prädikate),
wobei als Herkunft der Name des Bundeslandes anzugeben ist. Die Angabe
kleinerer Herkünfte wie Großlage oder Riede könnte möglich sein.
2.
Qualitätswein auf Ebene des Anbaugebietes:
Qualitätswein:
Die Produktionskriterien sind vom Regionalen Komitee festzulegen
(gleich oder strenger als der Rahmen im Weingesetz). Die Bezeichnung
lautet "Qualitätswein" (bzw. die Prädikate), wobei als Herkunft
der Name des Anbaugebietes anzugeben ist. Die Angabe kleinerer
Herkünfte wie Gemeinde oder Riede ist möglich und fällt in den
Entscheidungsbereich des Regionalen Komitees.
DAC:
Die Produktionskriterien sind vom Regionalen Komitee festzulegen
(gleich oder strenger als der Rahmen im Weingesetz). Die Bezeichnung
lautet "DAC" oder "Districtus Austria Controllatus" und ist gemeinsam
mit dem Namen des Anbaugebietes anzugeben. Die Angabe kleinerer
Herkünfte wie Gemeinde oder Riede ist möglich und fällt in den
Entscheidungsbereich des Regionalen Komitees. Es sind die Prädikatsabstufungen
(Q, Kabinett, Spätlese, ... TBA) nicht mehr möglich, jedoch kann
ein bestimmtes Prädikat als Gebietstyp festgelegt werden.