Qualitäts- und Prädikatsstufen deutscher Weine

Die wichtigste der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf dem Weinetikett ist die Güteklasse eines Weines. Das deutsche Weinrecht differenziert innerhalb der Güteklassen viel stärker als andere Weinanbauländer.

Man unterscheidet folgende Güteklassen und Qualitätsstufen:

1. Deutscher Tafelwein

Deutscher Tafelwein muss ausschliesslich aus deutschem Lesegut zugelassener Rebflächen und Rebsorten stammen. In Deutschland werden bislang im Vergleich zu anderen Anbauländern relativ kleine Mengen an Tafelwein erzeugt.

Der natürliche Mindestalkoholgehalt (Mostgewicht) eines Tafelweines muss in allen deutschen Anbaugebieten 5 % Vol. (44 Grad Oechsle), in Baden 6 % Vol. betragen. Der Gesamtalkoholgehalt muss 8,5 % Vol. betragen und darf 15 % Vol. nicht überschreiten, die Gesamtsäure darf 4,5 g/l nicht unterschreiten.

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2. Deutscher Landwein

Deutscher Landwein ist eine gehobene Stufe des Tafelweines. Beim Landwein muss auch die Landschaft, aus der die Trauben stammen, auf dem Etikett angegeben sein. Landwein ist stets trocken oder halbtrocken. Der natürliche Mindestalkoholgehalt muss in den einzelnen Landweingebieten um mindestens 0,5-Volumen-Prozent höher liegen als für den einfachen Tafelwein.

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3. Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.)


Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) ist im langjährigen Durchschnitt die grösste Gruppe deutscher Weine. Qualitätsweine müssen jeweils zu 100% nur aus einem einzigen der 13 deutschen Anbaugebiete stammen. Für jeden Qualitätswein der verschiedenen Rebsorten und Anbaugebiete sind untere Grenzwerte beim natürlichen Alkoholgehalt festgelegt. Das Mindestmostgewicht liegt je nach Gebiet zwischen 50 und 72 Grad Oechsle.

Qualitätsweine dürfen ebenso wie Tafelweine angereichert werden. Der Zusatz von Zucker vor der Gärung oder wie es in Frankreich heisst, die Chaptalisation, muss sich in einem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bewegen. Je nach Anbaugebiet und Rebsorte dürfen damit 20 bis 28 Gramm zusätzlicher Alkohol durch Anreicherung entstehen. Damit wird gewährleistet, dass deutsche Weine den mässigen Alkoholgehalt behalten, der sie schon von Natur aus auszeichnet.

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4. Qualitätswein garantierten Ursprungs (Q.g.U.)

Qualitätswein garantierten Ursprungs (Q.g.U.) ist seit 1994 eine mögliche Bezeichnung. Dabei handelt es sich um für ein Anbaugebiet oder eine Teilregion typische Rebsortenweine der Qualitätsstufe Q.b.A.

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5. Für Qualitätsweine mit Prädikat

Für Qualitätsweine mit Prädikat gelten die höchsten Anforderungen bei der Qualitätsprüfung hinsichtlich Sortenart, Reife, Harmonie und Eleganz. Bei diesen Weinen darf nicht angereichert werden.

Je nach ihrem Reifegrad (Mostgewicht bei der Lese) und zusätzlichen Bedingungen werden Prädikatsweine mit einem von sechs Prädikaten ausgezeichnet, das auf dem Etikett stehen darf. Je nach Rebsorte und Anbaugebiet (von Norden nach Süden) gibt es auch hier unterschiedliche Bandbreiten für das festgelegte Mindestmostgewicht.

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Die Prädikate in aufsteigender Reihenfolge

5.1 Kabinett

Feine, leichte Weine aus reifen Trauben mit geringem Alkoholgehalt.

5.2 Spätlese

Reife, elegante Weine mit feiner Frucht, die frühestens sieben Tage nach Beginn der allgemeinen Weinlese geerntet werden.

5.3 Auslese

Edle Weine aus vollreifen Trauben, unreife Beeren werden oft ausgesondert. Manchmal mit Anteilen von Edelfäule.

5.4 Beerenauslese

Volle, fruchtige Weine aus überreifen, edelfaulen Beeren sind bereits Raritäten, da oft der Botrytispilz (Edelfäule) mit zur Qualität beiträgt. Solche Weine können nicht in jedem Weinjahrgang geerntet werden. Beerenauslesen sind meist über Jahrzehnte lagerfähig.

5.5 Trockenbeerenauslese

Aus rosinenartig eingeschrumpften, edelfaulen Beeren ist die Trockenbeerenauslese die Krone der Qualitätspyramide. Oft mit fantastischer Konzentration von Säure, Süsse, Aromen und übrigem Extrakt. Sie ist von extremer Alterungsfähigkeit über viele Jahrzehnte.

5.6 Eiswein

Eine Spezialität aus Trauben, bei denen das Mindestmostgewicht der Beerenauslese erreicht wurde und die in gefrorenem Zustand (unter minus 7 Grad Celsius) gelesen und gefroren gekeltert (gepresst) werden.

So funktioniert es: Gefroren in den Beeren ist fast nur das Wasser, nicht der Extrakt (Zucker, Säuren, Aromastoffe, Mineralstoffe, etc.). Beim Pressen wird das gefrorene Wasser vom extraktreichen Most getrennt; es bleibt als Eis zusammen mit Schalen und Kernen in der Presse zurück. Der Pressmost ist hoch konzentriert.

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