Die Anreicherung

Bei deutschem Tafel- und Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete ist eine Zuckerung des Mostes zulässig. In vielen Weinbauländern bedient man sich dieser Methode der Anreicherung, auch Chaptalisation genannt. Durch Zugabe von Zucker erreicht man eine höhere Alkoholausbeute.

Das EU-Recht erlaubt hierzu

  • die Zugabe von Saccharose (Industriezucker)
  • die Zugabe von konzentriertem Traubenmost
  • die Zugabe von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat (RTK)
  • oder die teilweise Konzentrierung der Moste durch Wasserentzug.

Dabei müssen bestimmte analytische Grenzwerte berücksichtigt werden. Der Höhe des Zusatzes und den damit verbundenen Alkohol-Volumenänderungen sind strenge Grenzen gesetzt. Das deutsche Weingesetz schränkt die EU-rechtlichen Möglichkeiten im Gegensatz zu anderen Anbauländern drastisch ein: die Anreicherung ist bei Qualitätsweinen mit Prädikat ausnahmslos verboten.